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Verfasst von: Thomas Sebler am 06.03.2007 13:46
 


THEMA:  Studierendes Kind -> Außergewöhnliche Belastung?
Hi. Ich helfe gerade meiner Mutter bei ihre Online - Arbeitnehmerveranlagung und dabei kam mir zu Ohren, dass ein studierendes Kind (ich) für sie eine "Außergewöhnliche Belastung" darstelle, die sie steuermindernd angeben kann. Stimmt das so? Braucht sie dafür einen Nachweis von mir? Weiters, falls vorhergehendes stimmt, kann man diese "Außergewöhnliche Belastung" auch noch für das Jahr 2004 nachträglich geltend machen, obwohl sie die Arbeitnehmerveranlagung für 2004 bereits 2005 gemacht hat? danke für eure Mühe, Tom
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 06.03.2007 13:46
 


THEMA:  Re: Studierendes Kind -> Außergewöhnliche Belastung?
Steht nur zu, wenn Sie außerhalb des Wohnortes studieren und es im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit gibt.
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